Jedes Jahr kommt es durch Sturm und Unwetter zu großen Schäden. Sturmschäden können an Gebäuden und Autos entstehen, zum Beispiel durch umgestürzte Bäume, herabfallende Äste oder andere verwehte Gegenstände wie Dachziegel. Zuständig für Sturmschäden an Autos sind die Kaskoversicherungen. Ohne Teil- oder Vollkaskoversicherung bleiben betroffene Autobesitzer auf den Kosten sitzen.
Sturmschaden der Versicherung melden
Ein Sturmschaden ist so schnell wie möglich der Versicherung des Kfz zu melden. Dies ist telefonisch oder online möglich. Manche Policen enthalten eine Frist, innerhalb der die Schadensmeldung erfolgen muss. Bei der ersten Meldung reichen oft grobe Angaben. Wichtig ist, die Schäden am Fahrzeug per Fotos oder Video genau zu dokumentieren, sodass sie später im Detail begutachtet werden können. Ob die Versicherung die Kosten für die Schäden übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Teil- und Vollasko-Schutz bei Sturmschaden und Unwetter
Teil- und Vollkaskoversicherung umfassen unterschiedliche Leistungen bei Schäden durch Sturm und Unwetter. So reguliert die Teilkasko nur Sturmschäden ab der Windstärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von über 63 km/h. Auskunft über die Windstärke zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt der Deutsche Wetterdienst. Die Vollkaskoversicherung sichert dagegen auch Schäden ab, die bei niedrigeren Windstärken entstanden sind.
Beide Kaskoversicherungen sichern Schäden am Fahrzeug ab, die durch herabfallende Äste oder Dachziegel sowie herumfliegende Gegenstände wie Hausfassadenteile oder Ähnliches verursacht werden. Abgesichert sind sowohl Schäden an parkenden Autos als auch Schäden, die während der Fahrt entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrer nachweisen kann, dass ein vom Sturm verwehter Gegenstand den Schaden unmittelbar verursacht hat. Ein Beispiel hierfür ist ein auf das Auto fallender oder gegen das Auto gewehter Ast. Rammt der Fahrer allerdings mit seinem Auto einen schon länger auf der Straße liegenden entwurzelten Baum, ist dieser Schaden nur von der Vollkasko abgesichert. Dies gilt auch für alle anderen Unfälle, die der Fahrer aufgrund des Sturms verursacht.
Im Leistungsfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Hat der Sturm einen Totalschaden des Fahrzeugs verursacht, zahlt sie - unter Berücksichtigung des aktuellen Restwerts - die Wiederbeschaffungskosten des Autos. Ob Teil- oder Vollkaskoversicherung, auch bei der Regulierung eines Sturm- oder Unwetterschadens ist die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. Der Regulierung eines Sturmschadens folgt in der Regel keine Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Dies geschieht nur nach Schäden, die der Versicherte selbst verschuldet hat. In diesem Fall ist mit höheren Beiträgen zu rechnen.