Eine Umweltplakette kennzeichnet sichtbar am Fahrzeug die Schadstoffklasse eines Kraftfahrzeuges bezüglich seiner Emissionen und berechtigt zum Fahren in entsprechenden Umweltzonen. Aufgrund der stark schadstoffhaltigen Luftverschmutzung durch die Abgase und den schädlichen Feinstaub von Kraftfahrzeugen wurden in Deutschland und anderen Ländern Europas viele Städte, Gemeinden und insbesondere Ballungsgebiete zu Umweltzonen erklärt. In einer Umweltzone ist das Fahren mit einem Kraftfahrzeug, das nicht durch eine entsprechende Umweltplakette markiert ist, verboten. Die Umweltplakette wird auch synonym Feinstaubplakette genannt.
Der Grund für die Bildung von Umweltzonen ist neben Umweltproblemen auch die erhöhte gesundheitsgefährdende Wirkung dieser Luftverschmutzung, die vor allem Herz- und Lungenerkrankungen sowie Krebs fördert. Diese Erkrankungen sind in Europa die häufigste Todesursache. Insbesondere die Emissionen von Diesel wirken stark krebserregend (Quelle: Weltgesundheitsorganisation). Ziel ist es, Schadstoffe, wie Feinstaubpartikel, Stickstoffdioxid und ebenso Ozon zu reduzieren, um die Luftqualität in stark belasteten Gebieten zu verbessern.
Einführung der Umweltplakette
Die Umweltplakette wurde in Verbindung mit der Einführung der Umweltzonen im Jahr 2008 eingeführt. Die gesetzliche Grundlage bildet die "Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BBImSchV)", die am 01. März 2007 in Kraft trat. Die Verordnung ermöglicht die Einrichtung der Umweltzonen und regelt die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit einem geringen Beitrag zur Schadstoffbelastung durch die Plaketten. Die Umweltzonen werden von den Städten und Kommunen für ihr Gebiet eingerichtet.
Es gibt verschiedene Umweltplaketten entsprechend der unterschiedlichen Schadstoffklassen bzw. EU-Abgasnormen. Am Ortseingang zeigen Verkehrsschilder an, um welche Art von Umweltzone es sich handelt und mit welcher Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette das Gebiet mit dem betreffenden Fahrzeug befahren werden darf. Umweltplaketten haben keinen Einfluss auf die Autoversicherungen und bieten somit auch keine Vergünstigungen. Sie stellen lediglich die "Eintrittskarte" für eine Umweltzone dar.
Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?
Der Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen wird in EU-Normen klassifiziert. Diese europäischen Abgasnormen definieren die Grenzwerte für den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Kohlenwasserstoff und Feinstaubpartikel. So werden Kraftfahrzeuge in Schadstoffklassen eingeteilt, die auch für die Feinstaubplakette relevant sind. Die Grenzwerte sind abhängig von der Motorart (Ottomotor oder Dieselmotor) und von dem Fahrzeugtyp (Pkw, Bus, Lkw oder Motorrad). Es existieren sechs Euro-Normen bzw. Schadstoffklassen und vier Umweltplaketten, die durch ihre unterschiedlichen Farben, die Schadstoffklassen kennzeichnen.
- Schadstoffklasse 1: Erhält keine Umweltplakette! Es ist die schlechteste Klasse.
- Schadstoffklasse 2: Rote Umweltplakette für die Fahrzeuge der Euro-2-Abgasnorm
- Schadstoffklasse 3: Gelbe Umweltplakette für Fahrzeuge der Euro-3-Abgasnorm
- Schadstoffklasse 4: Grüne Umweltplakette für Fahrzeuge der Euro-4-Abgasnorm
- Schadstoffklasse 5: Grüne Umweltplakette für Fahrzeuge der Euro-5-Abgasnorm
- Schadstoffklasse 6: Blaue Umweltplakette für Fahrzeuge der Euro-6-Abgasnorm
Je höher die Nummer der Schadstoffklasse, desto umweltfreundlicher sind die Emissionswerte bzw. die Fahrzeuge. Die Normen werden zunehmend verschärft. Die rote Plakette ist für Deutschlands Umweltzonen irrelevant geworden, da es keine Umweltzone mehr gibt, in der noch Dieselfahrzeuge der Euro-2-Norm fahren dürfen. Es gibt auch nur noch eine Umweltzone für die gelbe Plakette in Deutschland. Diese ist die Stadt Neu-Ulm in Bayern (Stand 01.04.2017, Quelle: Umweltbundesamt). Die Blaue Umweltplakette gehört zu der aktuell "saubersten" Schadstoffklasse, allerdings steht ihre endgültige Einführung noch zur Diskussion.
Welches Fahrzeug, welche Umweltplakette bekommt, hängt von der Schadstoffklasse ab. Diese kann mit dem Emissionsschlüssel anhand einer zweistelligen Nummer ermittelt werden, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (die letzten beiden Ziffern im Feld 14.2) bzw. in dem Fahrzeugschein (die letzten beiden Ziffern in Feld 1 der Schlüsselnummer) angegeben ist.
Wo kann ich die Feinstaubplakette kaufen?
Die Umweltplaketten (Feinstaubplaketten) können bei den zuständigen Zulassungsbehörden, den technischen Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ) und auch bei vielen anerkannten Kfz-Werkstätten oder Tankstellen mit Autowerkstätten erworben werden, die die Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung durchführen. Immer mehr Städte bieten auf ihrer Internetplattform auch die Möglichkeit an, die Plakette online zu bestellen.
Wie muss ich die Plakette anbringen?
Die Feinstaubplakette ist ein "Aufkleber". Vor dem Anbringen wird in das rechteckige leere Feld, das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs eingetragen. Die Plakette ist ausschließlich für ein Fahrzeug gültig. Anschließend wird die Plakette von außen deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt (§ 3 der 35. BlmSchV). Die Sicht zum Fahren sollte die Plakette jedoch nicht behindern. Aus diesem Grund wird die Plakette am Besten oben oder unten seitlich im Randbereich der Windschutzscheibe angebracht. Dies ist auf der Fahrerseite oder auch auf der Beifahrerseite möglich.
Es wird empfohlen, vorher die Windschutzscheibe an der Klebestelle mit Glasreiniger zu säubern und trocken zu reiben. Für die Anbringung wird die Plakette von ihrer quadratischen Auflage vorsichtig abgezogen. Die Farbseite der Plakette (Folie) ist die Klebefläche. Die runde Plakette wird nun gerade und glatt auf die Windschutzscheibe geklebt. Es ist darauf zu achten, dass beim Aufkleben keine Luftbläschen entstehen und alle Informationen von der Plakette gut an der Windschutzscheibe von draußen zu erkennen sind.
Kann ich die Umweltplakette entfernen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Umweltplakette von dem Auto entfernt wird. Ein neues Fahrzeug wurde angemeldet. Das Kennzeichen am Fahrzeug wird geändert. Das Fahrzeug wurde für eine höhere Schadstoffklasse/Umweltplakette um- oder nachgerüstet. Die Beschriftung des Kennzeichens ist auf der Plakette verblasst und nicht mehr klar zu erkennen. Die alte Umweltplakette wird abgenommen und die neu erworbene Plakette an das betreffende Fahrzeug angebracht.
Die alte Plakette lässt sich relativ leicht entfernen. Zum Abnehmen der alten angeklebten Plakette wird ein ablösend wirkendes Mittel benötigt, wie Spülmittelwasser oder Glasreiniger, das auf die anhaftende Plakette aufgesprüht wird. Es kann vorab ein Tuch als Schutz vor der tropfenden Flüssigkeit auf die Ablage bis zum Scheibenansatz gelegt werden. Zum Abtrennen wird zudem eine scharfe Ceranfeldklinge empfohlen, mit der die Plakette vorsichtig Stück für Stück abgeschabt wird oder bis sie sich einfach abziehen lässt. Eventuelle Klebereste lassen sich ebenfalls mit der Ceranfeldklinge sicher entfernen, sodass keine Kratzer in der Windschutzscheibe entstehen. Die Scheibe bei Bedarf noch einmal gründlich putzen.
Welche Strafe droht, wenn ich keine Plakette habe?
In Deutschland gibt es derzeit 55 Umweltzonen und es entstehen immer mehr. Bis auf die Stadt Neu-Ulm in Bayern, in der noch eine gelbe Umweltplakette ausreicht, wird in allen anderen deutschen Umweltzonen bislang eine grüne Umweltplakette verlangt. Dies gilt auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Städte, wie zum Beispiel Berlin, München, Frankfurt am Main, Leipzig und Bremen oder ganze Ballungsräume, wie das Ruhrgebiet, fordern eine grüne Umweltplakette. Ebenso ist auch in vielen Gemeinden Deutschlands eine grüne Umweltplakette für das Befahren der Ortschaft mit einem Kraftfahrzeug vorgeschrieben. Die Feinstaubplakette ist grundsätzlich keine Pflicht! Ohne Umweltplakette dürfen die Städte, Gebiete und Ortschaften, die als Umweltzone gekennzeichnet sind, jedoch nicht mit dem Kraftfahrzeug befahren werden, auch nicht zur Durchfahrt.
Es gibt Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge, die auch ohne Umweltplakette in der Umweltzone fahren dürfen. Dazu zählen unter anderem:
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen und Notarztwagen
- Behindertenfahrzeuge
- Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, des Katastrophenschutzes
- Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO
- Oldtimer im Sinne von § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die ein Oldtimerkennzeichen führen
Das Fahren und Parken ohne gültige Feinstaubplakette in einer Umweltzone ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird in Deutschland mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro bestraft. Ein Strafpunkt im Verkehrsregister in Flensburg ist damit nicht verbunden. Die Feinstaubplakette stellt zusammen mit dem Einkleben in die Windschutzscheibe eine Urkunde dar. Wird eine Plakette gefälscht oder die von einem anderen Fahrzeug als das dafür zugelassene angebracht, liegt die Straftat der Urkundenfälschung vor. Diese Straftat wird mit einer Geldstrafe oder auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.