Die Krankenversicherung für Arbeitslose wird mit Meldung der Arbeitslosigkeit bis auf wenige Ausnahmen immer die gesetzliche Krankenversicherung sein. Wer sich als Arbeitsloser für die Beibehaltung seiner privaten Krankenversicherung entscheidet, muss innerhalb von drei Monaten nach der Arbeitslosmeldung einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser wird für den Fall akzeptiert, wenn der Arbeitslose die letzten fünf Jahre nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war und über eine funktionsfähige private Krankenversicherung verfügt. Weitere Ausnahmen bestehen ifür Arbeitslose über 55 Jahren, die bei Arbeitslosigkeit nicht unmittelbar in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen, jedoch spätestens bei Arbeitslosengeld II pflichtversichert werden.
Privatversicherung für Arbeitslose möglich
Die Krankenversicherung für Arbeitslose tritt in Kraft, wenn sich eine Person arbeitslos meldet und ein Anspruch besteht. Das Arbeitsamt übernimmt in diesem Fall die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, sobald ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nachgewiesen ist. Ist ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und meldet sich arbeitslos, wird er zum gesetzlich Pflichtversicherten, wenn er nicht seinen Verzicht erklärt und seine private Krankenversicherung nachweist. Das Arbeitsamt wird in diesem Fall die Beiträge nach gesetzlichen Vorschriften für die Privatversicherung übernehmen. Auch wenn sich diese Krankenversicherung für Arbeitslose nicht unmittelbar auf das Auszahlen von Arbeitslosengeld auswirkt, kann ein zu hoher Krankenversicherungsbeitrag weitere Kosten verursachen, die der Arbeitslose aus eigener Tasche zahlen muss.