Ratgeber

Krankenversicherung für Kinder

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Demnach müssen alle Bürger mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein. Die Krankenversicherungspflicht bezieht sich konsequenterweise auch auf die Minderjährigen, sodass sie eine Krankenversicherung für Kinder brauchen.

Auch bei der Kinder-Krankenversicherung stehen sich mit der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich zwei Krankenversicherungssysteme gegenüber. In groben Zügen lässt sich die gesetzliche Krankenversicherung durch die gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistungen sowie durch einheitliche Beitragssätze beschreiben. Die PKV ist, bedingt durch die in diesem Bereich vorherrschende Vertragsautonomie, gekennzeichnet durch individuell gestaltbare Tarife sowie von Prämien, die sich nach dem Risiko des Versicherten richten. Die Vorteile der PKV sind in den Leistungskatalogen zu suchen. Die Leistungen der PKV gehen in Regel deutlich über die Standardleistungen der GKV hinaus. Vor allem lassen sie sich durch individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten auf die Bedürfnisse und Wünsche der Versicherten zuschneiden.

Versicherungspflichtgrenze als hohe Messlatte

Bei der Frage, ob die Kinder Krankenversicherung überhaupt über die private Krankenversicherung abgebildet werden kann, muss das Einkommen von den abhängig beschäftigten Elternteilen herangezogen werden. Mindestens ein Elternteil muss mit seinem Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, wird jährlich neu von der Bundesregierung festgelegt. Die Messlatte ist hoch gelegt! Derzeit liegt sie bei 56.250 Euro. Arbeitnehmer, die diese Einkommensschwelle nicht überschreiten - das ist beim Gros der Arbeitnehmerschaft der Fall - können in der PKV keine Kinder Krankenversicherung für ihren Nachwuchs bekommen.

Kostenlose Kinder Krankenversicherung in der gesetzlichen Familienversicherung

Bei Kindern von Arbeitnehmern, die mit ihrem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, kommt automatisch die Kinder Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Tragen. Möglich wird das durch die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Familienversicherung umfasst nämlich die Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern des beitragspflichtigen Mitglieds - und das kostenlos. Damit ist auch ein entscheidender Vorteil in der Familienversicherung der GKV markiert: Die kostenlose Kinder-Krankenversicherung gibt es schließlich nur in der gesetzlichen Familienversicherung. Ohne eine Form von Zuzahlungen erhalten Gesetzlich Versicherte hier ihre Kinder Krankenversicherung für ihren Nachwuchs.

Das ist in der PKV anders. Dort muss für jedes Kind eine einzelne Kinder Krankenversicherung abgeschlossen wurden. Zwar ist die Kinder Krankenversicherung in der PKV günstiger als der Erwachsenen-Tarif, aber gerade bei Familien mit mehreren Kindern können die Aufwendungen für den Gesundheitsschutz mitunter sehr hoch sein. Daher müssen Haushalte mir großer Kopfzahl in besonderer Weise abwägen, ob - sofern die Voraussetzungen für eine Wahl zwischen der Gesetzlichen und Privaten überhaupt gegeben sind - die Kinder Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung oder besser über die PKV abgebildet werden soll.