Alleinstehende

Personen, die alleine leben und im Familienstand ledig oder geschieden sind, gelten als Alleinstehende. Ein weiteres Merkmal ist, dass Alleinstehende nicht unterhaltspflichtig gegenüber zweiten oder dritten Personen sind wie es beispielsweise bei Alleinerziehenden der Fall ist. Für Alleinstehende, die dem zugelassenen Personenkreis für die private Krankenversicherung angehören, ist es durchaus sinnvoll, von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Ersparnis in den Beiträgen kann bis zu achtzig Prozent betragen. Speziell für Alleinstehende, die sich selbstständig machen oder freiberuflich tätig sind und ihr Geschäft noch stabilisieren müssen, bietet sich die private Krankenversicherung an, weil sie wesentlich günstiger ist und somit Kosten eingespart werden können.