Antragstellung

Versicherungsnehmer, die einen Antrag auf private Krankenversicherung stellen, geben eine einseitige Willenserklärung ab. Sie erklären mit ihrer Antragstellung, dass sie bereit sind, einen Vertrag auf Krankenversicherung zu den genannten Konditionen einzugehen. Der Antragsteller erhält nach dem Ausfüllen des Antrags die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgehändigt. Die Gesundheitsfragen sind wahrheitsgemäß auszufüllen und in einigen Fällen wird Stellungnahme des behandelnden Arztes erwartet. Über das Formular wird der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden und ist verpflichtet, den Gesundheitszustand des Antragstellers wahrheitsgemäß zu schildern. Insbesondere muss hier auf Vorerkrankungen geachtet werden, die einen möglichen Einfluss auf den Versicherungsverlauf haben könnten. Gleiches gilt für chronische Erkrankungen und Allergien. Mit der Übersendung des Versicherungsscheines oder der Annahmebestätigung stimmt die Versicherungsgesellschaft der Antragstellung zu.