Anzeigepflichtverletzung

Ein wichtiger Bestandteil des Vertrags zur privaten Krankenversicherung ist die Anzeigepflicht. Die Anzeigepflicht besagt, dass der privat Versicherte jede Veränderung seiner Lebensumstände oder seines gesundheitlichen Zustands umgehend der Krankenversicherung zu melden hat. Die Anzeigepflicht betrifft vor allem ärztlich festgestellte Diagnosen, Umzüge und damit verbundene Adresswechsel, Unfälle und durch Unfälle entstandene Verletzungen, die möglicherweise längerfristige Auswirkungen auf den Versicherungsverlauf haben. Die Anzeigepflicht umfasst allerdings auch Erkrankungen, die bereits vorgelegen haben zum Zeitpunkt der Vertragsschließung. Wenn Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bereits bekannt waren nicht der Gesellschaft mitgeteilt werden, so liegt eine Anzeigepflichtverletzung vor. Die Versicherungsgesellschaft hat bei einer Anzeigepflichtverletzung das Recht, den Vertrag zur privaten Krankenversicherung zu kündigen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann sie auch auf Rückzahlung der Leistung bestehen.