Die Behandlungsmöglichkeiten, die einem Patienten aufgrund seiner Krankenversicherung zur Verfügung stehen, unterscheiden sich in enormem Maße durch die jeweilige Art der bestehenden Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung handelt diesbezüglich stets nach dem Solidaritätsprinzip, das heißt sie setzt auf eine grundsätzliche Gleichbehandlung jedes Versicherten. Zu dieser Gleichbehandlung gehört ein gesetzlich geregelter Beitragssatz, der die Beiträge einzig anhand des Einkommens festsetzt. Wer mehr verdient, zahlt hohe Beiträge, wer wenig verdient, zahlt geringe Beiträge. Die Leistungen hingegen sind für alle Versicherten die Gleichen. Das Alter und der Gesundheitszustand spielen bei der Beitragsgestaltung keine Rolle. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für alle, unabhängig von ihrem Beitragssatz, nur die günstigsten Versorgungsmöglichkeiten. Selbst wenn es eine andere Methode gibt, die mehr Erfolg verspricht und vor allem eine schnellere Genesung damit einher ginge, übernommen wird immer nur die günstigste Variante der Behandlung. Von der Behandlung der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden ist die PKV. In der privaten Krankenversicherung orientiert man sich am sogenannten Individualprinzip, das heißt bei Abschluss des Versicherungsvertrags kann der Versicherte jene Leistungen wählen, die ihm wichtig erscheinen und festlegen, wie hochwertig die Behandlung letztlich sein darf, die dann die Krankenversicherung später übernehmen soll. Die Behandlung der privaten Krankenversicherung ist somit weitaus umfangreicher als die rechtlich reglementierten Grundversorgungsleistungen der GKV.