Beihilfekrankenversicherung

Auch Richter, Staatsbeamte und andere verbeamtete Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben die Möglichkeit zu wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen wollen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet selbstverständlich nur eine Grundversorgung, kommt aber nicht für darüber hinausgehende Leistungen auf. Wenn Personen aus den genannten Berufsgruppen sich aber für eine private Krankenversicherung entscheiden, können sie nicht nur mehr Leistungen, sondern auch bessere Leistungen in Anspruch nehmen. Durch eine private Beihilfekrankenversicherung können sie sich somit besser absichern, da dadurch auch der Anteil an Kosten für Krankenleistungen zurück erstattet bzw. von der Versicherung getragen wird, der nicht in der Beihilfe enthalten ist, die meist nur zwischen 50 und 80 Prozent ausmacht. Bei der Beihilfekrankenversicherung handelt es sich um ein Versicherungspaket der privaten Krankenversicherungen, welches die Beihilfe mit einkalkuliert, die vom Dienstherren zugesteuert werden muss, so dass für den Beamten nur noch ein minimaler Anteil der Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden muss. In einigen Fällen kann die Krankenversicherung sogar rein über den Beihilfesatz finanziert werden.