Chefarzt-Abrechnung

Der Chefarzt eines Krankenhauses behandelt in der Regel keine Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In der privaten Krankenversicherung gibt es jedoch die Möglichkeit, sich entsprechend versichern zu lassen und dabei den Chefarzt Service in Anspruch nehmen zu dürfen. Damit hat man das Recht auf die Behandlung durch den zuständigen Chefarzt. Dieser stellt nach der erfolgten Behandlung eine Chefarzt Abrechnung für seine Leistungen aus. Wenn man in der privaten Krankenversicherung mit Chefarzt Service versichert ist, erhält man die Kosten für die Chefarzt Abechnung von der Krankenversicherung zurück erstattet. Privat Versicherte, die den Chefarzt-Service in ihrem Versicherungspaket eingeschlossen haben, bei Bedarf jedoch auf die Behandlung durch den Chefarzt verzichten, haben einen Anspruch auf den Barausgleich des Betrags seitens der Krankenversicherung.