Unter chronischen Krankheiten werden in der Regel Krankheiten verstanden, die sich in Form von dauerhaften, somatischen oder physischen Schäden äußern. Aber auch Krankheiten, die aus psychologisch bedingten Ursachen heraus entstanden sind, werden als chronische Krankheiten bezeichnet. Dazu kommt es, wenn die ursprüngliche Erkrankung nicht geheilt werden kann. Ein großer Anteil der Bevölkerung leidet bereits an chronischen Krankheiten. Auch körperliche, chronische Krankheiten haben sehr oft auch Folgen auf die Psyche, und so entsteht ein Kreislauf. Denn die Betroffenen fühlen sich oft, als ob sie die Kontrolle über ihren Körper verloren hätten und das Selbstbewusstsein ist dadurch beeinträchtigt. Chronische Krankheiten können in der Regel nicht geheilt werden und belasten die Betroffenen über viele Jahre hinweg. Wer an chronischen Krankheiten leidet hat Anspruch auf Zuschüsse zu den Medikamenten, die in der Regel dauerhaft eingenommen werden müssen, in einigen Fällen werden die Medikamente oder sonstige therapeutische Maßnahmen sogar vollständig übernommen. Versicherungsnehmer, die einen Antrag auf private Krankenversicherung stellen sind verpflichtet, über eventuell bereits bekannte, chronische Krankheiten wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Wer an chronischen Krankheiten leidet ist deswegen nicht automatisch aus der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Allerdings hat die Gesellschaft das Recht, einen Risikozuschlag zu erheben.