Erstversicherung

Die Erstversicherung erfolgt im Fall der Krankenversicherung durch Abschluss eines Vertrages über eine Krankenversicherung zwischen dem Versicherten und einem Versicherungsunternehmen. Die Krankenversicherung selbst stellt hierbei die Erstversicherung dar, da der Versicherte in erster Linie durch diese versichert ist. Die Versicherungsgesellschaft hat die Möglichkeit, das Risiko teilweise oder auch ganz an eine weitere Versicherung abzugeben. In diesem Fall spricht man von einer Rückversicherung. Zusätzlich zur Erstversicherung hat der Versicherte auch noch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen, um das Risiko für ihn noch weiterhin zu begrenzen und zusätzliche Versicherungsleistungen nutzen zu können. Die Erstversicherung stellt in diesem Fall die Hauptversicherung dar, die um weitere Zusatzversicherungen ergänzt wird.