Familienangehörige

Bei der Aushandlung der genauen Konditionen für eine Krankenversicherung sind auch Familienangehörige immer ein großes Thema. Denn in vielen Fällen sollen auch Angehörige aus der Familie mit versichert werden. Als Familienangehörige werden hierbei Personen angesehen, die mit dem Versicherungsnehmer verwandt sind und auch im gleichen Haus wie dieser leben. In der Regel handelt es sich dabei um Ehepartner oder Kinder. Die private Krankenversicherung bietet verschiedene, günstige Möglichkeiten, um Angehörige aus der Familie einfach in der Krankenversicherung mit zu versichern. Dabei können die Familienmitglieder auch im gleichen Tarif versichert werden und haben dann auch Anspruch auf dieselben Leistungen. Ebenso können aber auch darüber hinaus gehende Leistungen vereinbart werden. Familienangehörige haben nur einen Anspruch auf Mitversicherung in der Familienversicherung der privaten Krankenversicherung, wenn sie selbst in keinem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.