Gehaltsfortzahlung

Die Gehaltsfortzahlung erhalten nur Arbeitnehmer. Hierbei spielt es keine Rolle ob sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen oder in ihrem Einkommen bereits oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen und privat versichert sind. Die Gehaltsfortzahlung greift im Falle von Krankheit seitens des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt des Arbeitnehmers fortzuzahlen. Die Gehaltsfortzahlung kann über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden, sofern die Arbeitsunfähigkeit so lange andauert. Ab der siebten Woche erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse, welches jedoch deutlich vermindert ist. Die Gehaltsfortzahlung kann verweigert werden, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat. Im Fall eines Unfalls kann bei Vorliegen der Unfallschuld des Gegners der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung auf den Unfallverursacher umgewälzt werden.