Gewinnbeteiligung

Von der Gewinnbeteiligung ist hinsichtlich Versicherungen immer dann die Rede, wenn es um Versicherungsverträge geht, die das Ziel der Kapitalbildung für den Versicherungsnehmer haben. Versicherungsgesellschaften arbeiten mit den Beiträgen ihrer Kunden, sie investieren das Geld, welches durch diese Beiträge zusammenkommt in lohnende Projekte und erwirtschaften damit Gewinne. Damit der Kapitalgeber - der Versicherungsnehmer - hierfür einen gerechten Ausgleich erhält, wird er zusätzlich zu den Zinsen am Gewinn beteiligt. Dies nennt sich dann Gewinnbeteiligung. Diese Möglichkeit der Kapitalbildung ist häufig für einen Anleger wirtschaftlicher als das Investment in traditionelle Anlageformen. Außerdem bieten die Versicherungsunternehmen ihren Versicherungsnehmern eine hohe Sicherheit für die laufenden Verträge und das Kapital aus den Versicherungssummen. Die Gesellschaften sichern ihre eigenen Investments sehr gut ab. Die Gewinnbeteiligung wird dem Versicherten in der gewünschten Form ausgezahlt. Die Form der Gewinnverwendung wird meist gleich zu Beginn des Vertrags gewählt.