Innungskrankenkasse

Innungskrankenkassen sind meist an der Abkürzung IKK erkennbar. Die Innungskrankenkasse zählt zu den gesetzlichen Krankenkassen und ist in vielen Branchen eingerichtet, die über eine eigene Innung verfügen und spezielle Berufsstände betreffen. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Versicherte aus bestimmten Berufen wurden an die zuständige Innungskrankenkasse verwiesen, die für sie eingerichtet wurde. Ab Mitte der Neunziger Jahre öffneten sich die Innungskrankenkassen auch für andere Berufe, allerdings vollzogen nicht alle Innungskrankenkassen diese Öffnung. Einige versicherten weiterhin nur ihren Berufsstand und blieben damit überschaubar in der Mitgliederzahl. Viele Innungskrankenkassen wurden allerdings durch die Öffnung nach außen zu Landeskrankenkassen umfunktioniert. Sie existieren in einer eigenen Selbstverwaltung und sind frei wählbar als Alternative zur Ortskrankenkasse.