Eine kieferorthopädische Behandlung ist immer dann notwendig, wenn der Zahnarzt feststellt, dass die Zähne eines Patienten von einer Fehlstellung betroffen sind. Zahnfehlstellungen sollten und müssen behoben werden, da sich, bleiben diese unbehandelt, unangenehme Folgen für den Patienten entwickeln können. Schiefe Zähne sind beispielsweise nicht so einfach zu reinigen. Häufig verbleiben Bakterien und Essensreste zwischen den Zähnen, auch bei gründlicher Zahnhygiene. Es kann sich in diesem Fall Karies bilden. Zudem kann es durchaus zu Beeinträchtigungen in der Nahrungsaufnahme kommen. Zahnfehlstellungen führen auch zu einseitigen Belastungen der Zähne und damit zu ungleichmäßigen Abnutzungserscheinungen. Abgesehen von den zahlreichen medizinischen Gründen, die für eine kieferorthopädische Behandlung sprechen, sorgen Zahnfehlstellungen auch für optische Veränderungen. Für die kieferorthopädische Behandlung muss zunächst eine Diagnose erfolgen, aufgrund derer ein Heil- und Kostenplan aufgestellt wird. Dieser wird dem Patienten sowie der Krankenkasse zugestellt. Die Krankenkassen tragen die Hälfte der Kosten, der Patient muss den Restbetrag zahlen. In den meisten Fällen lässt sich mit dem Kieferorthopäden eine Ratenzahlung vereinbaren. Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, zahlt die Krankenkasse den Eigenanteil des Patienten an diesen zurück. Da sich die kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich über einen Zeitraum von einem bis zu drei Jahren erstrecken kann, ist die Abbruchquote sehr hoch. Aus diesem Grund muss der Patient den halben Betrag selbst übernehmen und erhält ihn zurück, sobald die Behandlung abgeschlossen ist - ein Anreiz für jeden, die Behandlung auch tatsächlich bis zum Ende durchführen zu lassen bis zum Ende.