Landesärztekammer

Die Landesärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte der Ärzte zu wahren und deren Belange zu vertreten. Es handelt sich hier um eine Trägerinstitution in berufsständischer Selbstverwaltung. Ziele und Aufgabenstellungen sind durch das Gesetz vorgegeben. So ist die Landesärztekammer beispielsweise verantwortlich für die Abnahme und die Durchführung von Facharztprüfungen. Sie fördert die Fortbildungen der Ärzte und überwacht sie in ihrem Beruf. Bei Bedarf werden Ethikkommissionen eingerichtet. Darüber hinaus unterstützt die Landesärztekammer das öffentliche Gesundheitswesen, fördert mögliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wirkt aktiv bei der Formulierung neuer Gesetze in den relevanten Fachgebieten mit. Die Institution organisiert außerdem die Ausbildung von Arzthelfern und Arzthelferinnen, führt eine Statistik über Ärzte und ist Herausgeber des Ärzteblattes. Soziale Einrichtungen für Ärzte und Angehörige von Ärzten werden durch die Landesärztekammer betrieben, auch fungiert sie als Vermittler, Gutachter und Schlichtungsstelle in Streitfragen zwischen Ärzten und Patienten.