Landessozialgericht

In jedem Bundesland innerhalb Deutschlands gibt es ein Landessozialgericht. Alle Landessozialgerichte unterstehen der höchsten Instanz der Sozialgerichte, dem Bundessozialgericht. In Streitigkeiten um soziale Angelegenheiten ist das zuständige Landessozialgericht der Ansprechpartner. Das Landessozialgericht agiert getrennt von anderen gerichtlichen Instanzen. Hier werden nur öffentlich-rechtliche Angelegenheiten und soziale Angelegenheiten des Bundeslandes verhandelt. Grundsätzlich werden Streitigkeiten zunächst an das zuständige Sozialgericht herangetragen. Die höchste Instanz im Bundesland ist dann das Landessozialgericht. Dort wird entschieden, wenn am Sozialgericht zu einer Angelegenheit keine Einigung erreicht werden konnte oder Revision eingelegt wurde. Kann auch hier keine Einigung stattfinden, so kann die Angelegenheit in letzter Instanz am Bundessozialgericht ausgefochten werden.