Leistungskatalog

Jede Krankenkasse, ob gesetzlich oder privat, stellt ihren Versicherungsnehmern einen festgelegten Leistungskatalog zur Verfügung. Gesetzlich Versicherte haben hier keine Auswahlmöglichkeiten. Ihre Beiträge werden an Hand des Einkommens festgelegt und da sie gesetzlich pflichtversichert sind, werden diese direkt durch den Arbeitgeber abgeführt. Den Beitrag tragen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu fast gleichen Teilen. Für den Gesamtbeitrag stehen dem Versicherten Leistungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkasse zu. Die ihm zustehenden Leistungen sind jedoch nicht von der Höhe seines Beitrags abhängig - jeder Versicherte hat den gleichen Anspruch auf Leistung. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind, muss der Versicherungsnehmer privat zahlen. In der privaten Krankenversicherung gibt es ebenfalls Leistungskataloge. Diese sind hier jedoch auf die durch den Versicherungsnehmer gewählten Tarife abgestimmt. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, den günstigsten Tarif zu wählen - der Basistarif orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse. Wählt er diesen Tarif, erhält er die gleichen Leistungen wie ein Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte können jedoch auch höhere Tarife abschließen. Da die Beiträge hier wesentlich günstiger sind, bietet es sich an, zu einem günstigen Tarif die bestmöglichen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Für jeden Tarif gibt es einen speziell ausgearbeiteten Leistungskatalog.