Mängelbeseitigungsnebenkosten

Mängelbeseitigungsnebenkosten fallen in der Regel im Handwerk an und sind daher häufig im Zusammenhang mit Sachversicherungen relevant. Wenn Handwerker einen Auftrag mangelhaft ausführen, sind sie verpflichtet, den Schaden zu beheben. Durch die Behebung des Schadens entstehen Kosten - die so genannten Mängelbeseitigungsnebenkosten. Sie umfassen alle Nebenkosten, die entstehen, wenn ein Mangel beseitigt werden muss. Auch in medizinischer Hinsicht kann dieser Begriff eine Rolle spielen. Wenn eine Operation fehlerhaft ausgeführt wurde und ein Schaden entsteht, der aber behoben werden kann, so spricht man auch hier bei den Kosten, die durch die Schadensbehebung entstehen, von Mängelbeseitigungsnebenkosten. Dies wäre beispielsweise in der Zahnmedizin bei einem fehlerhaft hergestellten Gebiss der Fall. Wenn der Zahnarzt einen fehlerhaften Abdruck gemacht hat oder das Gebiss im Labor fehlerhaft hergestellt wurde, besteht die Pflicht, den Mangel zu beseitigen. Sämtliche Kosten die dadurch entstehen, fallen unter Mängelbeseitigungsnebenkosten.