Obliegenheiten

Wird in der privaten Krankenversicherung ein Vertrag geschlossen, so bestehen Rechte und Pflichten seitens des Versicherungsnehmers, aber auch seitens der Gesellschaft. Diese nennt man dann Obliegenheiten in der PKV. Der Versicherungsnehmer hat beispielsweise die Obliegenheiten in der PKV zur Beitragszahlung, zur wahrheitsgemäßen Auskunft zu seinem Gesundheitszustand und zur Meldepflicht bei Veränderungen. Die Versicherungsgesellschaft hat die Obliegenheit der Kostenübernahme der anfallenden Krankheitskosten wie im Vertrag auf Versicherung geregelt. Die Obliegenheiten in der PKV werden unterschieden vor dem Abschluss des Vertrags, nach dem Abschluss des Vertrags und auch nach Abschluss des Vertrags sofern ein Versicherungsfall eintritt. Der Versicherungsnehmer kann seinen Versicherungsschutz verlieren, sofern er seinen Obliegenheiten nicht nachkommt.