Ortskrankenkassen

Die Abkürzung AOK ist in der Bevölkerung hinreichend bekannt – es handelt sich hier um eine gesetzliche Krankenversicherung. AOK bedeutet Allgemeine Ortskrankenkassen. Es handelt sich hier um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen. Mit fünfzehn Krankenkassen ist die AOK in fast jedem Bundesland vertreten und hat über 25 Millionen als versicherte Personen zu verzeichnen. Diese hohe Anzahl an Versicherten sind über die Ortskrankenkassen auf ganz Deutschland verteilt. Es handelt sich hier um eines der größten Versicherungsinstitute des Landes, welches vom jeweils zuständigen Landesgesundheitsministerium beaufsichtigt wird. Die Ortskrankenkassen treten einheitlich als AOK in ganz Deutschland auf. Wer unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt, kann häufig wählen, ob er in der AOK versichert sein möchte oder in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse.