Von der Todesfallleistung ist in der Regel immer bei den Lebensversicherungen die Rede. Es gibt zwei Sparten von Lebensversicherungen, mit denen ein Versicherungsnehmer sich selbst und seine Hinterbliebenen absichern kann: die kapitalbildende Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung. Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet sich in jedem Fall an, wenn man finanziell nicht allzu viel Verantwortung zu tragen hat und die Summe der Leistung im Todesfall nur ausreichen muss um die Beerdigungskosten für die eigene Beerdigung decken zu können und vielleicht eine kleine Summe darüber hinaus enthält. Im Gegenzug dazu bildet sich allerdings für die monatlich gezahlten Beiträge eine hohe Summe, die im Laufe der Versicherungsjahre angespart wird. Da die Versicherungsgesellschaften mit diesen Geldern arbeiten, hat der Versicherungsnehmer ein Anrecht auf eine Gewinnbeteiligung. Bei Vertragsabschluss wird eine bestimmte Summe an Gewinnbeteiligung garantiert, die jedoch wesentlich höher ausfallen kann am Ende der Vertragslaufzeit. Die kapitalbildende Lebensversicherung eignet sich besonders für noch relativ junge Menschen, die Kapital ansparen wollen. Die Risikolebensversicherung enthält für wesentlich niedrigere Beiträge eine sehr hohe Todesfallleistung, die mehrere Millionen Euro betragen kann. Sie eignet sich besonders für Personen mit einer hohen finanziellen Verantwortung. Ist eine Person beispielsweise alleiniger Ernährer einer Familie und muss möglicherweise noch eine Immobilie abgezahlt werden ist es dringend angeraten, eine Risikolebensversicherung mit einer hohen Todesfallleistung abzuschließen um die Familie abzusichern. Kapital wird hier nicht gebildet. Die Risikolebensversicherung erhebt für die Dauer der Laufzeit monatliche Beiträge, die allerdings auch jährlich gezahlt werden können. Im Todesfall wird die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Erlebensfall endet der Vertrag einfach zum festgelegten Zeitpunkt.