Transportkosten

Bei chronisch Kranken oder Personen, die akut ärztliche Versorgung benötigen, fallen einmalige oder regelmäßige Transportkosten an für den Transport in eine Klinik oder zu einem Arzt, der die notwendige Behandlung übernimmt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Transportkosten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. In jedem Fall ist eine Genehmigung von der Krankenkasse einzuholen. Liegt ein Notfall vor, werden die Transportkosten auch nachträglich bewilligt. Chronisch Kranke hingegen, die regelmäßig medizinische Betreuung benötigen wie beispielsweise regelmäßige Fahrten zur Dialyse, müssen diese Fahrten vorab mit der Krankenkasse abstimmen und klären ob die Transportkosten übernommen werden. Für alle Fahrten, die im Rahmen der Transportkosten übernommen werden, muss der Patient einen Eigenanteil von zehn Prozent der angefallenen Kosten leisten. Der Eigenanteil entfällt nur dann, wenn die Härtefallregelung zum Tragen kommt, weil das Einkommen geringfügig ist. Wer privat krankenversichert ist, erhält eine volle Erstattung der Transportkosten, sollte die Bedingungen hierfür jedoch ebenfalls mit der Krankenversicherung klären.