Umzug

Wenn ein Umzug eines Versicherungsnehmers stattfindet, ist dies eine relevante Änderung der persönlichen Daten für die Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seinen Umzug baldmöglichst bei der Krankenversicherung zu melden und dort die neue Anschrift anzugeben. Es muss gewährleistet sein, dass Post durch das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer erreicht, beispielsweise um Angebote wahrnehmen zu können aber auch um Fristen nicht zu versäumen. Ein Umzug in eine andere Stadt oder gar ein anderes Bundesland ändert möglicherweise auch die Zuständigkeit der Krankenkasse. Speziell bei gesetzlich Versicherten ist meist eine andere Filiale der Krankenkasse am neuen Wohnort zuständig. Bei privat Versicherten ändert sich möglicherweise nur der Ansprechpartner innerhalb der Versicherungsgesellschaft.