Verbandmittel

Verbandmittel sind alle Materialien, die verwendet werden, um Wunden zu verbinden. Dazu zählen Pflaster, Binden, Kompressen, aber auch sterile Wundkompressen und spezielle Verbandsmaterialien, wie sie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zum Versorgen spezifischer Wunden verwendet werden. Patienten, die einen Arzt aufsuchen, um eine offene Wunde versorgen zu lassen, erhalten eine Erstversorgung mit Verbandmitteln in der Praxis. Wenn es zwingend notwendig ist, die Wunde ein weiteres Mal zu behandeln und fachmännisch zu verbinden, wird diese Behandlung auch beim Arzt durchgeführt. Die Patienten zahlen unter diesen Umständen nicht für die Verbandmittel, der Arzt rechnet seine Behandlung mit der Krankenkasse ab, bzw. bei Privatversicherten mit dem Versicherten selbst, der seine Rechnung dann zwecks Rückerstattung bei seiner Krankenversicherung einreichen kann. Auch die Versorgung während eines Krankenhausaufenthalts mit Verbandsmaterialien wird bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse getragen. In Pflegeeinrichtungen allerdings, wie zum Beispiel in einem Altenpflegeheim, werden nur ganz gewöhnliche Verbandsmaterialien wie einfache Binden und Pflaster von der Einrichtung getragen. Werden spezielle Verbandmittel benötigt, müssen diese vom Arzt verschrieben und privat bezahlt werden. Privat versicherte Pflegebedürftige erhalten eine Rückerstattung für diese Kosten, gesetzlich Versicherte hingegen leider nicht. Ebenso verhält es sich, wenn Verbandmittel für die Verwendung zu Hause benötigt werden und angeschafft werden müssen. Auch wenn sie medizinisch notwendig sind, werden Verbandmittel für gesetzlich Versicherte überhaupt nicht übernommen. Spezielle Verbandmittel wie zum Beispiel elastische Binden zur Vermeidung von Thrombosen an den Beinen werden nur anteilig übernommen. Privat Versicherte hingegen können sämtliche Rechnungen, die für notwendig gewordene Verbandmittel entstehen, bei ihrer Versicherung einreichen und erhalten hierfür die Kosten erstattet.