Ein Verlust vom Versicherungsschutz kann aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Versicherungsnehmer, die ihre Versicherung kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln möchten, sollten dringend darauf achten, dass der letzte Versicherungstag bei der alten Gesellschaft einen nahtlosen Übergang zum Versicherungsbeginn bei der neuen Gesellschaft bildet, da sonst ein Verlust vom Versicherungsschutz entstehen kann. Selbst wenn davon nur wenige Tage in der Übergangsphase betroffen sind, können die Folgen dramatisch sein. Im Fall einer Krankenversicherung steht der Betroffene tatsächlich ohne Anspruch auf medizinische Leistungen allein auf weiter Flur. Bei einer KFZ-Versicherung macht er sich ohne Versicherungsschutz sogar strafbar, wenn das Auto im Straßenverkehr bewegt wird. Ein Verlust vom Versicherungsschutz kann allerdings auch eintreten, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden. In der privaten Krankenversicherung hat die Gesellschaft das Recht, den Vertrag zu kündigen, sofern zwei oder drei aufeinander folgende Beiträge vom Versicherungsnehmer nicht bezahlt wurden. Ein Verlust vom Versicherungsschutz kann allerdings auch eintreten, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt oder aber im Antrag auf Versicherung nachweislich falsche Angaben gemacht hat. Wer beispielsweise beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung wichtige Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten verschwiegen hat, muss mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen. Findet die Gesellschaft heraus, dass nachweislich wichtige Tatsachen verschwiegen oder absichtlich falsch dargestellt wurden, kann sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.