Wahlleistungen

Wahlleistungen sind ein Begriff aus der privaten Krankenversicherung und betreffen vorwiegend die besten Tarife der privaten Krankenvollversicherung, allerdings auch entsprechende private Zusatzversicherungen von gesetzlich Versicherten. Grundsätzlich sind Wahlleistungen immer Leistungen, die sich auf eine bessere Versorgung beziehen. In den hohen Tarifen der privaten Krankenvollversicherung beispielsweise haben Versicherte die Wahl, im Fall eines stationären Aufenthaltes im Einzelzimmer zu genesen und sich nicht vom Stationsarzt, sondern vom Chefarzt persönlich behandeln zu lassen. Diese Leistungen können dem Tarif entsprechend in Anspruch genommen werden, müssen aber nicht. Die Inanspruchnahme der Wahlleistungen bedeutet in diesem Fall die bestmögliche, medizinische Versorgung und Unterbringung. Selbstverständlich sind zusätzliche Leistungen wesentlich teurer als die Regelleistungen, die in der Versorgung durch den Stationsarzt und die Unterbringung im Mehrbettzimmer besteht. Privatversicherte, die diese Wahlleistungen zwar in Anspruch nehmen dürfen, es aber nicht möchten, aber ein Recht auf Barausgleich, denn in ihrem Tarif zahlen sie für die Wahlleistungen mit. In diesem Fall wird errechnet, in welcher Höhe die Rechnung durch Inanspruchnahme der Leistungen ausgefallen wäre, davon wird die tatsächlich angefallene Rechnung abgezogen und der Versicherte erhält den Differenzbetrag. Gesetzlich Versicherte, die eine stationäre Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten ebenso einen Barausgleich, wenn sie die Wahlleistungen nicht in Anspruch nehmen.