Ratgeber

Kündigungsfrist bei der Krankenversicherung

Es gilt eine von zwei Kalendermonaten sowohl für pflicht- als auch für freiwillig versicherte Mitglieder. Die Kündigung ist aber nur dann wirksam, wenn Sie dem Arbeitgeber (bzw. der zur Ab- / Anmeldung verpflichteten Stelle) noch innerhalb der eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen.