Wer krank ist, braucht Hilfe. In unserem Sozialsystem kommt die Krankenversicherung für ärztliche Behandlung, Medikamente, Operationen, Krankenhaus etc. auf. Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform gilt ab 2009 eine generelle Versicherungspflicht: Jeder muss sich versichern lassen - entweder in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenkasse. Ab 1. Juli 2007 können auch ehemals privat Versicherte in ihre alte Versicherungsgesellschaft zurück.
Gesetzliche Krankenkasse Versicherungspflicht
Arbeiter und Angestellte mit einem Jahresbruttoeinkommen von unter 47700 Euro (Pflichtgrenze) müssen sich gesetzlich versichern lassen. Die monatlichen Beiträge werden dabei je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Versicherungspflichtige Ehepartner und Kinder des Versicherten bis maximal 25 Jahre sind beitragsfrei mitversichert.
Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
Wer mehr als die Pflichtgrenze verdient, kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Kasse bleiben. Voraussetzung ist jedoch, dass man in den letzten zwölf Monaten bzw. in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate Mitglied einer gesetzlichen Kasse war. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmer, die sich selbständig machen.
Leistungen
Bis auf wenige Unterschiede sind die Leistungen bei allen Anbietern gleich. ärztliche Behandlungen, Operationen, Medikamente, physiotherapeutische Maßnahmen, Heil- und Hilfsmittel, die die Kasse für notwendig hält, werden bezahlt. Ist der Arbeitnehmer länger krank, gibt es ab der siebenten Woche Krankengeld – bis zu 78 Wochen lang.
Zuzahlung
Seit 2004 wird für alle Patienten ab 18 Jahre eine einmalige Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal fällig, außer bei medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen. Zuzahlungspflichtig sind alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen, die älter als 18 Jahre sind und sich in ambulante ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung begeben. Privatpatienten und Anspruchsberechtigte der freien Heilfürsorge sowie Mitglieder in besonderen Fürsorgeeinrichtungen müssen die Zuzahlung nicht leisten.
Zugezahlt werden muss auch für Arznei- und Verbandsmittel, im Krankenhaus und bei Rehabilitationsmaßnahmen. Übersteigen die Kosten für Zuzahlungen jedoch zwei Prozent des Familienjahreseinkommens (bei chronisch Kranken ein Prozent), kann man bei der Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht beantragen.
Private Krankenversicherung Anspruch
Privat versichern kann sich, wer nicht Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Beiträge und Leistungen sind hier nicht festgeschrieben. Für jüngere Versicherte sind häufig die Beiträge in der privaten Krankenversicherung wesentlich günstiger als in der gesetzlichen.
Leistungen
Art und Umfang der Leistungen werden individuell vereinbart. Bisher wird Rentnern ab 65 bzw. Personen über 55 mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze ein der Grundversorgung der gesetzlichen Kasse entsprechender Standardtarif angeboten. Ab 2009 bieten die privaten Kassen einen neuen Basistarif an, in den jeder privat Versicherte auf Wunsch wechseln kann.
Krankenzusatzversicherung Gesetzlich Versicherte können private Zusatzversicherungen abschließen. Hier lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Anbieter. Die medizinische Versorgung auf Reisen sichert eine Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt im Notfall auch den Rücktransport. Eine Krankenhauszusatzpolice bietet u. a. die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. Einen Teil der hohen Kosten, die gesetzlich Versicherte für Kronen, Brücken und ähnliches zahlen müssen, übernimmt die Zahnersatz-Zusatzversicherung. Für Lesehilfen zahlt eine Brillen-Police, und für alle, die Wert auf alternative Heilmethoden legen, ist die Heilpraktiker-Police gut.