Ratgeber

Ein- oder Zweibettzimmer

Die Kosten für ein im Krankenhaus wird durch die Krankenzusatzversicherung übernommen. Denn gesetzlich Versicherte haben nur Anspruch auf die allgemeine Pflegeklasse, d. h., sie liegen in der Regel im Mehrbettzimmer. Die meisten Versicherer zahlen ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn der Versicherte mit einer Zusatzversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt sowohl auf den Chefarzt als auch auf die bessere Unterbringung verzichtet. Das Ersatzgeld liegt bei Einbettzimmer-Tarifen zwischen 25 € und 100 € je Krankenhaustag - bei Zweibettzimmer-Tarifen zwischen 15 € und 75 €. Der Kunde bekommt bei einigen Einbettzimmer-Tarifen auch dann ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn er ein Zweibettzimmer anstatt eines Einbettzimmers wählt.

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