Ratgeber

Geld.de Tipps

Bedarf:

Sie müssen als Kassenpatient keine Zusatzversicherung abschließen, um die notwendigen Behandlungen zu bekommen – auch nicht nach der Gesundheitsreform.

Krankenhaus-Zusatzversicherung:

Die Krankenhaus-Zusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Sie werden dann wie ein Privatpatient vom Chefarzt behandelt und können auch zu einem Spezialisten in eine andere Stadt gehen - selbst wenn Ihre Krankenkasse das für unnötig hält.

Zusatzversicherungen, die Zuschüsse zu den Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung, für Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen zahlen, sind dahingegen weniger wichtig. Je nach Ihrem persönlichen Bedarf können sie aber durchaus sinnvoll sein.

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Auswahl:

Schließen Sie nicht einfach einen Vertrag ab, nur weil Ihre Krankenkasse Ihnen Werbung schickt. Allgemein zugängliche Angebote der privaten Versicherer sind oft besser und günstiger als das, was die Krankenkassen anbieten.

Sie müssen bei der Wahl einer Krankenhaus-Zusatzversicherung zuerst entscheiden, ob Sie im Ein- oder Zweibettzimmer liegen möchten. Die Behandlung durch den Chefarzt ist Ihnen in jedem Fall sicher. Zweibettzimmer-Tarife sind etwas günstiger - bei sonst gleichen Leistungen.

Versichern Sie nur was Ihnen wichtig ist! Sie können Versicherungen für Zahnersatz und Brillen einzeln oder im Paket mit anderen Leistungen abschließen. Versicherungen für Heilpraktikerbehandlungen gibt es nur in Verbindung mit anderen Leistungen.

Schutz für den Extremfall:

Wenn Sie sich vor allem für den Fall einer schweren Erkrankung die maximalen Leistungen sichern möchten, wählen Sie Tarife, die Chefarztbehandlung ohne Honorarbegrenzung anbieten und Ihnen die freie Wahl des Krankenhauses lassen.