Die Sparkasse ist ein Kreditinstitut, welches als öffentlich-rechtliches Institut fungiert. Dabei grenzt es sich in Satzung und Zielsetzung von genossenschaftlichen und privaten Banken stark ab. Hauptziel der Sparkasse ist es, der Bevölkerung ein Angebot zu schaffen, um sichere und verzinsliche Geldanlagen zu tätigen. Des weiteren soll sie dazu eingesetzt werden, die Kreditbedürfnisse der Menschen zu befriedigen, dies schon seit der Gründerzeit im 19. Jahrhundert. Oberstes Gebot war hierbei, auch den armen und bedürftigen Bürgern eine Möglichkeit zu bieten, Kapital zur Risikovorsorge im Krankheits- oder Todesfall zurück zu legen. Trotz der öffentlich-rechtlichen Rechtsbindung gibt es in Deutschland sieben freie Sparkassen, die in der Rechtsform als Aktiengesellschaft auftreten. Der Wirkungs- und Geschäftsrahmen der Sparkasse begrenzt sich auf den Wirkungsraum des Trägers, meist die ansässige Stadt, Gemeinde oder Landkreis. Das Geschäftsgebiet lässt sich oftmals bereits im Namen der Kasse erahnen: Kreissparkasse, Stadtsparkasse oder Bezirkssparkasse. Darüber hinaus sind auch Zweckverbände zwischen unterschiedlichen Sparkassen möglich. Die meisten Sparkassen sind heute als Universalbanken tätig. Die Rechtsgrundlage einer Gründung ist im sogenannten Sparkassengesetz des betreffenden Bundeslandes verankert. Zudem erlässt der lokale Träger eine Satzung.
Sparkasse: Leitmotive & Ziele
Leitmotiv der Sparkasse ist auf Grund ihrer geschichtlichen Idee und Geschichte die pure Gemeinwohlorientierung. Gewinnerzielung ist nicht Bestandteil der Motivation. Entstehen doch Gewinne, werden diese entweder an den Träger ausgeschüttet, zur eigenen Sicherheitsrücklage verwendet oder an gemeinnützige Organisationen gespendet. Daher wurden bereits von der Sparkasse selbst viele karitative Zwecke ins Leben gerufen. Das Sparkassen-Modell ist international in 86 Ländern angewandt worden.