Sowohl Volksbank als auch Raiffeisenbank zählen zur Form der Genossenschaftsbank. Sie sind damit Kreditinstitute, die in der Rechtsform entweder als Aktiengesellschaft oder eingetragene Genossenschaft zählen. Beide Banken gehören der genossenschaftlichen Bankengruppe an. Auch international bestehen diese Strukturen. Hier sind die VR-Banken Bestandteil der Internationalen Volksbankenvereinigung, kurz CIBP, welche in Brüssel verwaltet wird. Gegründet wurde diese Bankenform Mitte des 19. Jahrhunderts. In Städten entstanden vornehmlich Volksbanken, wohingegen in ländlichen Gegenden Raiffeisenbanken entstanden, benannt nach ihrem Gründer Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Die Genossenschaften verfolgten dabei genaue Grundsätze, welche auch noch heute die Pfeiler der Banken sind. Zum einen basieren sie auf der Selbsthilfe und Selbstverantwortung, zum anderen auf der Selbstverwaltung. Somit grenzen sie sich klar von Privatbanken und öffentlich-rechtlichen Instituten ab.
Volks- & Raiffeisenbanken: Organisation der VR-Banken
Auf Grund der Stellung als Genossenschaftsbank finden sich in Deutschland zahlreiche Filialen und Niederlassungen von Volksbank und Raiffeisenbank flächendeckend wieder. Die Institute sind dabei in Regionalverbänden organisiert. Sie übernehmen die Kundenbetreuung und Unterstützung in Finanzfragen, offerieren Bildungsangebote und initiieren Beratungstöchter. Insgesamt werden die Genossenschaftsanteile von über 16 Millionen Mitgliedern europaweit getragen.