Kreditabtretung

Bei der Ausreichung von Krediten ist eine Abtretung eine spezielle Absicherungsform. Der Gläubiger verlangt in den meisten Fällen Sicherheiten, um dem Schuldner einen Kredit erteilen zu können. Mit der Abtretung wegen Kredit Gewährung sichert sich der Gläubiger gegenüber dem Schuldner ab. Die Ansprüche gehen auf den Gläubiger über. Die Abtretung wegen Kredit umfasst Arten von Lohn und Gehalt sowie Pensionen und Renten. Arbeitslosengeld, Wohngeld, ALG II und ähnliches sind von der Abtretung ausgeschlossen. Die Abtretung von Kredit (Kreditabtretung) ist auch eine Form des Verkaufes Not leidender Kredite. Man verbindet damit die Abtretung der Kreditforderung gegenüber einem Kreditnehmer durch das Finanzinstitut an einen Dritten. Kommt es zu einer solchen Verfahrensweise, erhält der Schuldner einen neuen Gläubiger, an den er in Zukunft seine Kreditraten bezahlen muss. Die deutschen Banken können einzelne Verträge sowie komplette Portfolios im Rahmen einer Kreditabtretung weiterreichen. Ein Kunde kann dieser Art Abtretung durch einen Abtretungsausschluss entgegen treten.

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