Einen Kredit nimmt ein Kunde in Anspruch, wenn er sich Geld von einem Kreditinstitut oder einer Bank leiht. Eine besondere Form eines Kredits stellt der weniger bekannte Akzeptkredit dar. Indem die Bank einen Wechsel des Kunden als kurzfristigen Wechselkredit / Sofortkredit ohne Bonitätsprüfung akzeptiert - in der Regel für eine Zeit von maximal drei Monaten - überlässt die Bank ihre eigene Kreditwürdigkeit dem Kunden gegen eine Provision (Akzeptentgelt). Der Bankkunde muss sich im Gegenzug bereiterklären, den Wechsel / Akzeptkredit zwei Tage vor der Fälligkeit auf die Bank zu übertragen. Man spricht auch von verliehener Bonität, da kein reiner Geldfluss zu verzeichnen ist. Der Akzeptkredit wird nicht bilanziert, da er als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen wird. Kann der Wechsel nicht rechtzeitig eingelöst werden, wird das Kontokorrentkonto des Kunden belastet. Im unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht möglich ist, springt die Bank als Hauptschuldner beim Gläubiger für die im Wechsel versprochene Summe ein.
Unter einem Akzept-Kredit versteht man eine Kreditanleihe, bei dem sich ein Kreditinstitut durch Wechselakzept für einen Kunden verpflichtet. Nur erstklassigen Firmen, über deren Zahlungsfähigkeit keinerlei Zweifel besteht, wird ein Akzept-Kredit eingeräumt. Der Akzept-Kredit hat vor allem im Außenhandel als Rembourskredit eine große Bedeutung. Für ausländische Partner ist es oftmals schwer die Kreditwürdigkeit von Handelspartnern einzuschätzen – das Akzept einer Bank kann das erhöhen. Einem Lieferer kann er als Zahlungsmittel zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten (Warenwechsel) gegeben werden.