Kreditanzahlung

In der Regel erfolgt die Gewährung eines Kredits zur Finanzierung beweglicher Sachen im Zusammenhang mit einer Anzahlung. Der Kredit kann allerdings auch ohne eine Anzahlung gewährt werden, wenn es sich um eine besondere Kreditform handelt, bei der anstatt der Anzahlung am Ende der Laufzeit eine Schlussrate fällig wird. Die Anzahlung zum Kredit stellt eine Sicherheit für den Kreditgeber dar, da er einen Kauf auf diese Weise nicht vollständig finanziert und im Fall einer ausbleibenden Kreditrückzahlung die Ware verlustfrei zurücknehmen und durch Weiterverkauf verwerten kann. Sofern es sich bei dem Kreditgeber um einen Händler handelt, behält er sich das Eigentum an der verkauften Sache bis zur vollständigen Bezahlung vor, und zwar trotz der geleisteten Anzahlung. Kredit für hochpreisige Waren gewähren in der Praxis meistens Banken. Sie sichern die Finanzierung häufig im Wege der Sicherungsübereignung an der finanzierten Ware, sodass sie ebenfalls im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers Zugriff darauf haben.

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