Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist eine staatlich begünstigte Sparform. Wohnungsbauprämien werden nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gezahlt. Auf die Gewährung eines Bauspardarlehens entsteht ein Rechtsanspruch nicht aus der Einrichtung eines Vertrages. Je nach Bedarf des Bausparers kann es nach Einrichtung eines Bausparvertrages erforderlich sein, bis zum Erreichen der Darlehensphase einen Zwischen- bzw. Vorfinanzierungskredit einzurichten.

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