Bausparvertrag Einrichtung

Wenn ein Sparer mit einer Bausparkasse einen entsprechenden Vertrag abschließt, kommt ein Bausparvertrag zustande. Der Abschluss eines Bausparvertrages ist für Sparer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur in Ausnahmefällen möglich – beispielsweise für Jugendliche, die vermögenswirksame Leistungen anlegen wollen.

Ein Bausparvertrag hat folgende Inhalte: Tarif, Vertragssumme, Abschlussgebühr (ca. 1 – 1,6 % der Vertragssumme), Guthabenverzinsung, Darlehenszins und Regelsparrate.

Eine Legitimationsprüfung muss nach der Abgabenverordnung (§ 154 AO) vorgenommen werden. Ein Freistellungsauftrag muss gegebenenfalls aufgrund des Zinsabschlags erteilt werden. Dem Sparer sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuhändigen.

Eine Aussage des Sparers über die später geplante Verwendung der Bausparmittel ist gegenüber der Bausparkasse nicht erforderlich.

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