Unter Bonität versteht man die Kreditwürdigkeit. Bonität ist die Basis für die Entscheidung Dritter, jemandem einen Kredit einzuräumen. Je besser das Urteil Dritter über die Bonität ausfällt, desto einfacher ist es für diese Person, einen Kredit zu bekommen. Die Güte der Bonität ist gemäß der im Rahmen der Basel II-Grundsätze festgelegten internationalen Regeln zwingendes Kriterium für den Preis des Kredites / Zinses.
Zur Ermittlung der Bonität einer Person wird entweder der Kreditgeber selbst (z. B. mit Score-Karten im Kredit-Scoring) zu Rate gezogen oder er nimmt die Hilfe Dritter in Anspruch (z. B. eine Rating-Agentur). Ratingsysteme werden vermehrt in den Kreditinstituten eingesetzt – Grund: die Forderungen von Basel II. Anhand statistischer Modelle beurteilen sie die eines Kreditnehmers – abhängig von der Branche und dem Sitzland des Kreditnehmers. Die Ausfallwahrscheinlichkeit (PB = „Probability of Default“) ist der Hauptwert.
Die persönliche Zuverlässigkeit wird bei der persönlichen Kreditwürdigkeit bewertet. Die beruflichen und fachlichen Qualifikationen sind hierbei von Interesse. Beachtet werden auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers sowie seine „Vergangenheit“. Die Einschätzung der persönlichen Kreditwürdigkeit ist sehr subjektiv. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit zurückzahlen zu können. Daten, wie z. B. Einkommensnachweise, Bilanzen und SCHUFA-Auskünfte, werden zur Auswertung hinzugezogen. Auch Auskünfte von einer Wirtschaftsauskunftei können zum neuen Kreditnehmer eingeholt werden, um sich ein Bild über die Kreditwürdigkeit zu verschaffen.