Disagio

ist ein Abschlag vom Nennwert oder der Parität. Er wird bei Vergabe eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart. In der Regel wird der in Prozent angegeben.

Die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes bildet die Grundlage eines s. Dadurch wird der Betrag des s im Jahr der Auszahlung sowie bei Erfüllung der Rahmenbedingungen steuerlich geltend gemacht.

Seit der Neuregelung der Eigenheimförderung im Jahr 1996 gibt es für Selbstnutzer einer Immobilie durch den keine steuerlichen Vorteile mehr. Aus diesem Grund ist es auch nicht sinnvoll ein aufzunehmen. Bei Darlehensnehmern, die ihre Immobilie vermieten möchten, liegt der Fall anders. Hier können s als Werbungskosten direkt von der Steuer abgesetzt werden.

Beispiel:

  • Vereinbarung eines Darlehens in Höhe von 200.000 € und 5 %
  • Auszahlung von 190.000 €
  • Rückzahlung von 200.000 € plus Zinsen, die aus dem Gesamtbetrag berechnet werden.
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