Inkasso

Das Inkasso ist ein Vorgang, der ausgelöst wird, wenn Rückständige einer vereinbarten Zahlung weder durch Mahnungen noch durch andere Druckmittel zur Begleichung der Schulden bewegt werden können; es bezeichnet somit den Einzug von meist fremden Forderungen (bei eigenen Forderungen auch "Do-It-Your-Self-Inkasso"). Gläubiger nutzen Inkasso verstärkt, um sich vom zeit- und kostenintensiven Einziehen von Forderungen zu befreien. Die Unternehmen verwalten und beaufsichtigen diese bis zur jeweiligen Fälligkeit. Wird ein Nicht-Zahlen festgestellt, wird die Forderung an ein sogenanntes Inkassounternehmen übergeben. Dieses beginnt den Mahnvorgang und versucht, in den Besitz des Betrages aus der Forderung zu kommen. Ist das Inkasso erfolgreich, erhält der Gläubiger den vormals ausstehenden Betrag überwiesen. Das Unternehmen sichert sich sämtliche Mahngebühren sowie die aufgelaufenen Zinsen als Entschädigung für ihren Aufwand. Eine weitere angewandte Form des Inkassos ist die Forderungsabtretung, wo der Gläubiger den Forderungsbetrag an ein Inkassounternehmen abtritt und umgehend den Betrag der Forderung abzüglich einer bestimmten Gebühr erhält.

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