Katasteramt

Die amtliche Stelle für das Vermessungswesen ist das Katasteramt, welches gleichzeitig für die Festlegung der entsprechenden Aufgaben zuständig ist. Das Katasteramt führt Grundstücksvermessungen, gleichbedeutend Liegenschaftsvermessungen oder Katastervermessungen, durch. Dem Katasteramt obliegt die Beaufsichtigung und Führung des Liegenschaftskatasters, welches das amtliche Verzeichnis über sämtliche Grundstücke darstellt. In den meisten Bundesländern gewährleisten öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Realisierung der Aufgaben der Grundstücks- und Liegenschaftsvermessung. Die verantwortlichen Vermessungsingenieure erfüllen in eigener Zuständigkeit Aufgaben bei der technischen Vermessung und einer entsprechenden Dokumentation der Ergebnisse der Messungen. Während sich das Grundbuch vorrangig mit der Erfassung der Eigentumsverhältnisse und weiterer Rechtsverhältnisse wie Eintragungen von Hypotheken und Grundschulden befasst, sind im Liegenschafts- oder Katasterbuch die vermessenen Grundstücke mit allen katasterrelevanten Angaben erfasst. Das vom Katasteramt erarbeitete Katasterbuch zeigt Daten der Flurstücke oder Grundstücke. Weiterhin werden Flur- oder Grundstücksgrenzen kontrolliert und bestimmt. Die detaillierte Aufstellung aller Flurstücke enthält notwendige Daten für ein Geoinformationssystem, in welches Flurkarten des Katasterkartenwerks übernommen werden.

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