Eine Kreditkündigung begründet eine vorzeitige unplanmäßige Beendigung eines Kreditvertrages auf der Grundlage einer einseitigen Willenserklärung durch den Kreditgeber oder durch den Kreditnehmer. Diese kann durch unterschiedliche Gründe notwendig sein und diese sind für beide Vertragsparteien in den Vertragsbedingungen eines Kreditvertrages explizit bestimmt. Die Kreditkündigung wird von einer der beiden Vertragspartner vorgenommen. Sie erfolgt einseitig, soweit nicht gegenseitiges Einvernehmen über eine Vertragsauflösung vorherrscht (einvernehmliche Kreditkündigung ohne vorliegenden Kündigungsgrund). Für die einseitige Kündigung des Kreditvertrages sind bestehende Gründe, die ein Kreditvertrag in seinen Bestimmungen enthalten muss, notwendig. Eine Reihe von Kreditarten wie der Kontokorrentkredit sind zu jeder Zeit kündbar, während bei Ratenkrediten in der Regel eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Der Kreditgeber kündigt zu Recht, wenn der Kreditnehmer seine Rückzahlungen nicht leistet und eine entsprechende Mahnung ignoriert hat. Auch Kreditgeber müssen Kündigungsfristen beachten, da auch einem Kreditnehmer eine entsprechende Zeit für eine Kreditumschuldung in Verbindung mit einem Wechsel des Kreditinstitutes zu gewähren ist.
Eine Kündigung eines Kredits sollte gut überlegt sein. Insbesondere wenn es sich um einen Baukredit handelt, muss der Darlehensnehmer mit hohen Kosten rechnen. Wer aus einem laufenden Kreditvertrag aussteigen will, muss an den Geldgeber Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen. Diese werden deshalb fällig, weil die Bank für den Kredit Geld an den Kapitalmärkten aufnehmen musste und mit den Zinsen des Kreditnehmers kalkuliert. Wird ein Kreditvertrag gekündigt, lässt sich die Bank diesen Zinsausfall vom Kunden erstatten. Je länger der Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung entfernt liegt, desto höher fällt auch die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Die Kündigung beim Kredit kann somit tiefe Löcher ins Budget reißen. Wer dies vermeiden will, sollte sich frühzeitig nach einem Kredit mit Kündigungsoption umsehen. Wer jedoch einen Vertrag abgeschlossen hat, der über mehr als zehn Jahre läuft, kann laut Gesetzgebung kostenfrei kündigen. Wer eine Kündigung des Kredits anstrebt, weil der Zinssatz gefallen ist, kann mit einem Forward-Darlehen die Konditionen für eine Anschlussfinanzierung frühzeitig sichern.