Leasinggeber

Der Leasinggeber ist üblicherweise eine Leasinggesellschaft, die einem Leasingnehmer ein Objekt zum Leasen unter Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zur Verfügung stellt. Im Gegensatz zur Miete einer Sache, die nur die Nutzung dieser beinhaltet und einschließt, erweitern sich sowohl Rechte als auch Pflichten beim Leasen einer Sache. Beim Leasing wird die Nutzung des Objektes in Verbindung mit der Verpflichtung zur Instandhaltung des geleasten Objektes übertragen. Abgeschlossen wird ein Leasingverfahren mit dem Integrieren einer Kaufoption für das Objekt nach der vereinbarten Leasingzeit. Damit kann der Leasingnehmer mit Zahlung eines bestehenden Restwertes Eigentümer der Leasingsache werden. In der Praxis findet sich ein Leasinggeber üblicherweise als eine extra als Leasinggesellschaft gegründete Tochterfirma eines Herstellers von Leasingobjekten wie Fahrzeuge und Maschinen oder Anlagen (beim Herstellerleasing ist dieser gleich dem Leasinggeber). Bekannt sind Leasinggesellschaften als Tochterunternehmen der Automobilbranche, die das Leasinggeschäft für die Autohersteller abwickeln. Daneben bestehen weitere Leasinggeber, die nicht als Tochterunternehmen gelten und rechtlich selbstständig fungieren.

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