Leasingsonderzahlung

Die zahlreichen Leasing-Modelle sehen eine unterschiedliche Vertragsgestaltung vor, die eine Leasingsonderzahlung, auch einfach Vorauszahlung genannt, einschließen (etwa wenn ein besonderer Verlust am Wert des Objektes zu erwarten ist) oder nicht vorsehen. In den meisten Fällen, wenn eine Leasingsonderzahlung nicht zwingend vorgeschrieben ist, können die Verträge entsprechend gestaltet werden. Eine Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrages bringt den Vorteil geringerer monatlicher oder vierteljährlicher Leasingraten, da die Raten ohne diese Zahlung entsprechend höher kalkuliert werden. Für das Geschäftsleasing kann dieser Umstand gewünscht sein, da die Raten voll als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Eine Leasingsonderzahlung wird im KFZ-Leasing oft mit der Einrechnung eines in Zahlung genommenen Gebrauchtwagens verrechnet, wobei der Wert des Gebrauchtwagens voll oder teilweise als Sonderzahlung gilt. Leasingnehmer können aufgrund der verschiedensten Varianten zwischen mehreren Angeboten wählen (gleichwertige Leasingsonderzahlung immer mit einrechnen). Vergleichsportale finden sich besonders im Internet. Berechnungsgrundlage der Leasingraten bilden Anschaffungswert und Vertragslaufzeit sowie Kapitalmarktbedingungen. Geschicktes Verhandeln beim Leasinggeber bringt weitere Ersparnis.

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