Mietbürgschaft

Im Allgemeinen verlangen Vermieter von ihren neuen Mietern eine Kaution in Höhe von bis zu 3 Monatsnettokaltmieten. Die Kautionszahlung erhebt der Vermieter als Sicherheit, um die Mietsache ordnungsgemäß zurück zu erhalten. Personen, denen das Aufbringen einer Summe in der Höhe der geforderten Mietkaution nicht möglich ist (oft junge Leute ohne umfassendes Einkommen), müssen ein Bürgen finden, der bereit ist, eine Mietbürgschaft für die Kaution oder auch entsprechende Mietzahlungen zu übernehmen. Bei jungen Menschen sind das in der Regel die Eltern, die die Mietbürgschaft übernehmen. Die Mietbürgschaft wird schriftlich in einem Vertrag geregelt. Der Bürge übernimmt alle Pflichten nach § 765 ff. BGB. Ein besonderer Nachteil für ihn besteht darin, dass er die Wohnung nicht kündigen kann und aus der Bürgschaft erst entlassen wird, wenn das Mietverhältnis ordnungsgemäß (ohne Mietschulden) beendet ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Banken für eine Mietbürgschaft zu gewinnen, die sich unter Umständen gegen geringe monatliche Gebühren darauf einlassen.

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