Bewirkung der Pfändung

Wenn der Gerichtsvollzieher / Vollziehungsbeamter fündig wird, nimmt er die Gegenstände an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel – dem so genannten „Kuckuck“. Nimmt der Gerichtsvollzieher / Vollziehungsbeamter dem Schuldner das Bargeld ab, das er bei sich trägt, spricht man von einer Taschenpfändung.

Kredit­vergleich
Kostenlos und schufaneutral
mit Online-Sofortzusage