Pfändung Durchsuchung der Wohnung

Im Privatrecht wird die Durchsuchung der Wohnung von einem Gerichtsvollzieher, im öffentlichen Recht durch einen Vollziehungsbeamten durchgeführt. Der Gerichtsvollzieher / Vollziehungsbeamter sucht in der Wohnung des Schuldners nach pfändbaren Gegenständen. Dazu zählen alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände. Dem Pfändungsschutz unterliegen einige Gegenstände, d. h., dass sie dürfen dem Schuldner wegen des zwingenden Gebrauchs nicht weggenommen werden. Der Schuldner muss zur Durchsuchung der Wohnung einwilligen – sonst bedarf es einer richterlichen Genehmigung.

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